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Studienbeiträge als „Drittmittel für die Lehre“:

Starkes Mitspracherecht für TUM-Studenten bei Verwendung der Studienbeiträge

31.05.2006, Pressemitteilungen

500 Euro Semesterbeitrag ab Sommersemester 2007

An der Technischen Universität München erhalten die Studierenden ein starkes Mitspracherecht bei der Verwendung der Studienbeiträge, die in Bayern zum Sommersemester 2007 eingeführt werden. In der zentralen Kommission des Präsidenten sind die Studierenden mit dem Sprecher des fakultätsübergreifenden Fachschaftenrats und ihrem Repräsentanten im Verwaltungsrat (oberstes Aufsichtsgremium der TUM) vertreten. Die weiteren Mitglieder sind neben dem Präsidenten der Kanzler, der Sprecher des Konvents der wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie ein Vertreter des Professorenkollegiums. Das hat die Leitung der TU München zum Inkrafttreten des neuen Bayerischen Hochschulgesetzes soeben beschlossen.
 
Die sechsköpfige Kommission des Präsidenten bewertet die von den Studiendekanen vorgelegten Verwendungskonzepte und erarbeitet daraus die Beschlussempfehlungen für die Hochschulleitung.
 
Die operative Mittelverwendung liegt  an der TUM bei den Studiendekanen, da sie unmittelbar die Organisation und das Qualitätsmanagement der Lehre steuern.
 
Dazu Präsident Wolfgang A. Herrmann: „Unsere Studierenden haben den Reformprozess der Hochschule in allen Phasen mit uns aktiv und konstruktiv gestaltet. Wenn sie demnächst 500 Euro Semesterbeitrag zahlen, steht ihnen umso mehr ein Mitspracherecht über die Verwendung zu. Gemeinsam werden wir sicherstellen, dass die zusätzlichen, privaten Mittel in einer verbesserten Lehre ankommen.“
 
Bereits im Vorjahr hatten Hochschulleitung und Studentenschaft das Projekt StudiTUM gestartet, mit dem sie von den Studierenden ausgearbeitete Qualitätsmaßnahmen in der Lehre mit 500 Tsd Euro gemeinsam umsetzen.
 

Kontakt: presse@tum.de