Wahlhelfer und Wahlhelferinnen
Informationen zur Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Arbeits- bzw. Dienstbefreiung für Wahlhelfer
Die TUM gewährt als besondere Form der Unterstützung unserer Mitarbeitenden, die sich bei Wahlen und Bürgerentscheiden als Wahlhelfer engagieren, folgende Möglichkeit zur Arbeits- bzw. Dienstbefreiung:
- Ein Tag als Ausgleich für die Inanspruchnahme als Wahlhelfer am Wahlsonntag (bzw. ein halber Tag für Mitarbeitende, die nur zur Stimmauszählung nach Schließung der Wahllokale eingesetzt waren).
Teilzeitbeschäftigte erhalten Arbeits- bzw. Dienstbefreiung im gleichen Umfang wie vergleichbare Vollbeschäftigte.
- Eine Arbeits- bzw. Dienstbefreiung bzw. ein Ausgleich für die Zeitdauer für die Teilnahme an der Wahlhelferschulung ist darüber hinaus ebenfalls möglich.
Die Arbeits- bzw. Dienstbefreiung wird mittels Urlaubskarte unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises (Teilnahmebestätigung) nach Kenntnisnahme der/des unmittelbaren Vorgesetzten bei den folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Personalabteilung (ZA 2) des jeweiligen Hochschulstandortes beantragt:
München, Zentraler Personalservice: Herr Wanninger, Tel.: 089/289-22296, Frau Bermanec, Tel.: 089/289-22395 und Frau Göbl, Tel.: 089/289-22397
Garching, Referat 23: Frau Hofer-Koll, Tel.: 089/289-14357
Weihenstephan, Referat 24: Frau Eichner, Tel.: 08161/71-3703
Bevorstehende Wahlen
- Am 26. Oktober 2025 findet in München der Bürgerentscheid zu Olympia statt.
- Am 8. März 2026 findet die Kommunalwahl statt.Besonderheit: Da Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 08. (So) und 09. (Mo) März 2026 im Einsatz sind, erhalten Sie als Ausgleich sowohl einen Tag Arbeits- bzw. Dienstbefreiung für die Tätigkeit am Sonntag, als auch eine Freistellung für Montag.
contact: ZA 2 - Personal