Direkt zum Inhalt springen

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen

Informationen zur Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

Arbeits- bzw. Dienstbefreiung für Wahlhelfer

Die TUM gewährt als besondere Form der Unterstützung unserer Mitarbeitenden, die sich bei Wahlen und Bürgerentscheiden als Wahlhelfer engagieren, folgende Möglichkeit zur Arbeits- bzw. Dienstbefreiung:

  • Ein Tag als Ausgleich für die Inanspruchnahme als Wahlhelfer am Wahlsonntag (bzw. ein halber Tag für Mitarbeitende, die nur zur Stimmauszählung nach Schließung der Wahllokale eingesetzt waren).
    Teilzeitbeschäftigte erhalten Arbeits- bzw. Dienstbefreiung im gleichen Umfang wie vergleichbare Vollbeschäftigte.
  • Eine Arbeits- bzw. Dienstbefreiung bzw. ein Ausgleich für die Zeitdauer für die Teilnahme an der Wahlhelferschulung ist darüber hinaus ebenfalls möglich.
Die Arbeits- bzw. Dienstbefreiung wird mittels Urlaubskarte unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises (Teilnahmebestätigung) nach Kenntnisnahme der/des unmittelbaren Vorgesetzten bei den folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Personalabteilung (ZA 2) des jeweiligen Hochschulstandortes beantragt:

München, Zentraler Personalservice: Herr Wanninger, Tel.: 089/289-22296, Frau Bermanec, Tel.: 089/289-22395 und Frau Göbl, Tel.: 089/289-22397

Garching, Referat 23: Frau Hofer-Koll, Tel.: 089/289-14357

Weihenstephan, Referat 24: Frau Eichner, Tel.: 08161/71-3703

Bevorstehende Wahlen

  • Am 26. Oktober 2025 findet in München der Bürgerentscheid zu Olympia statt.
  • Am 8. März 2026 findet die Kommunalwahl statt. 
    Besonderheit: Da Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 08. (So) und 09. (Mo) März 2026 im Einsatz sind, erhalten Sie als Ausgleich sowohl einen Tag Arbeits- bzw. Dienstbefreiung für die Tätigkeit am Sonntag, als auch eine Freistellung für Montag. 

contact: ZA 2 - Personal