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Fortbildungen

Die Weiterbildung unserer Beschäftigten ist ein wichtiges Instrument einer vernünftigen Personal- und Organisationsentwicklung für die TUM. Sie ermöglicht uns eine zukunftsorientierte Umsetzung unserer Personalplanung und verbessert darüber hinaus die Entwicklungsperspektiven unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen

  • dienstlich notwendigen Fortbildungen, die das für die aktuelle Beschäftigung an der TUM erforderliche Wissen der Beschäftigten vermitteln oder vertiefen, und
  • Weiterbildungsmaßnahmen, an denen ein dienstliches Interesse besteht, durch die die Beschäftigten zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben und so ihre Möglichkeiten einer Personalentwicklung verbessern.
Für kosten- und zeitintensive Weiterbildungsmaßnahmen ist der Abschluss einer Weiterbildungs- und Rückzahlungsvereinbarung entsprechend unserem Muster aus haushaltsrechtlichen Gründen verpflichtend. Bitte achten Sie bei kosten- und zeitintensiven Weiterbildungsmaßnahmen auf ein ausgewogenes Verhältnis des Nutzens für die Beschäftigten (durch zusätzliche persönliche Qualifikation und Personalentwicklungschancen) und dem Mehrwert für die Beschäftigungsstellen in Form von Arbeitsleistung, die für die TUM während der Maßnahme und zukünftig erbracht wird. Im Regelfall ist eine Eigenbeteiligung der Beschäftigten an diesen Weiterbildungsmaßnahmen in Form einer (teilweisen) Kostentragung sowie Durchführung in der Freizeit vorgesehen (Varianten 1 und 2 im Muster, z. B. für Bachelor- und Masterstudiengänge). Nur in Ausnahmefällen, in denen ein besonderes dienstliches Interesse an der Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme besteht (beispielsweise, weil für offene Stellen keine geeigneten Bewerber mit der erforderlichen Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt sind), kann eine umfangreiche Weiterbildungsmaßnahme ohne Eigenbeteiligung von der TUM finanziert werden (Variante 3 im Muster, z. B. für Meisterausbildung). Das dienstliche Interesse muss aktenkundig von der/dem Vorgesetzten dokumentiert werden. Die Festlegung erfolgt durch die/den Vorgesetzten abgestimmt mit der Personalabteilung.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Rundschreiben zum Thema Qualifizierungsmaßnahmen.

Weiterbildungs- und Rückzahlungsvereinbarungen sind nicht zu verwechseln mit Qualifizierungsvereinbarungen mit Nachwuchswissenschaftlern, die zur Hinterlegung der wissenschaftlichen Qualifizierung im Sinne des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes abgeschlossen werden können.

Bindungsdauer

Die zulässige Bindungsdauer der Rückzahlungsklausel ist abhängig von der Dauer der Qualifizierungsmaßnahme (es zählen nur die effektiven Fortbildungszeiten) und der Qualität der erworbenen Qualifikation. Im Regelfall sollen zwei Jahre vereinbart werden. Ein längerer Bindungszeitraum bis zu drei Jahren ist ab einer Qualifizierungsdauer von sechs Monaten möglich. Bei sehr kurzen Qualifizierungsmaßnahmen von unter einem Monat sollte die Bindungsdauer in der Regel sechs Monate betragen.

Reisekosten

Bei Reisen zum Zweck der Fortbildung können notwendige Reisekosten erstattet werden. Hierzu gehören das Tagegeld, die nachgewiesenen notwendigen Auslagen für die Unterkunft sowie notwendige Fahr- und Nebenkosten. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Interne Fortbildungsangebote

contact: ZA 2 - Personal