Fortbildungen
Die Weiterbildung unserer Beschäftigten ist ein wichtiges Instrument einer vernünftigen Personal- und Organisationsentwicklung für die TUM. Sie ermöglicht uns eine zukunftsorientierte Umsetzung unserer Personalplanung und verbessert darüber hinaus die Entwicklungsperspektiven unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen
- dienstlich notwendigen Fortbildungen, die das für die aktuelle Beschäftigung an der TUM erforderliche Wissen der Beschäftigten vermitteln oder vertiefen, und
- Weiterbildungsmaßnahmen, an denen ein dienstliches Interesse besteht, durch die die Beschäftigten zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben und so ihre Möglichkeiten einer Personalentwicklung verbessern.
Weiterbildungs- und Rückzahlungsvereinbarungen sind nicht zu verwechseln mit Qualifizierungsvereinbarungen mit Nachwuchswissenschaftlern, die zur Hinterlegung der wissenschaftlichen Qualifizierung im Sinne des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes abgeschlossen werden können.
Bindungsdauer
Die zulässige Bindungsdauer der Rückzahlungsklausel ist abhängig von der Dauer der Qualifizierungsmaßnahme (es zählen nur die effektiven Fortbildungszeiten) und der Qualität der erworbenen Qualifikation. Im Regelfall sollen zwei Jahre vereinbart werden. Ein längerer Bindungszeitraum bis zu drei Jahren ist ab einer Qualifizierungsdauer von sechs Monaten möglich. Bei sehr kurzen Qualifizierungsmaßnahmen von unter einem Monat sollte die Bindungsdauer in der Regel sechs Monate betragen.
Reisekosten
Bei Reisen zum Zweck der Fortbildung können notwendige Reisekosten erstattet werden. Hierzu gehören das Tagegeld, die nachgewiesenen notwendigen Auslagen für die Unterkunft sowie notwendige Fahr- und Nebenkosten. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Interne Fortbildungsangebote
contact: ZA 2 - Personal